ANMELDESCHLUSS 

19. FEBRUAR 2021

Die Teilnahme an unserer Aktion  „Gute Tat statt Wahlplakat – Unsere Oberzenthelden“

ist leider nicht mehr möglich.

 


ÜWO verzichtet bei der Kommunalwahl 2021 auf die Wahlplakatierung und spendet diesen Betrag fürs Ehrenamt - zugunsten unserer Oberzenthelden

 

Die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor besondere Herausforderungen. 

Insbesondere ehrenamtliches Engagement ist in der aktuellen Situation wichtiger denn je.

 

Warum machen wir das?

Wir unterstützen damit sinnvolle Projekte und den Zusammenhalt!

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sind uns wichtig!

 

Was machen wir?

Das geplante „Plakatbudget“ in Höhe von 1.200 € wird komplett gespendet.

 

Teilen Sie uns deshalb bis zum 19. Februar 2021 mit, welche Projekte hier in

Oberzent von uns unterstützt werden sollen. Egal ob Verein, vereinsähnlicher

Zusammenschluss oder sonstige Initiative.

 


Teilnahmebedingungen

„Gute Tat statt Wahlplakat“

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

§ 1 Veranstalter

Die Aktion wird von der Überparteilichen Wählergemeinschaft Oberzent, Königsberger Str. 8, 64760 Oberzent, (im weiteren Verlauf ÜWO genannt) durchgeführt und veranstaltet.

 

§ 2 Einreichende

Einreicheberechtigt sind alle natürliche Personen ab 16 Jahren (nachfolgend Einreichende genannt).

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Einreichende mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos.

 

§ 3 Begünstige

Begünstigte können ausschließlich Vereine, sonstige Organisationen, lose Zusammenschlüsse oder natürliche Personen sein, die eine bestimmte Initiative oder ein Projekt in Oberzent verfolgen, die den folgenden Teilnahmebedingungen der ÜWO entsprechen und ihren Sitz in Oberzent haben.

 

Es werden keine Begünstigte gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen, die auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ansehen der ÜWO direkt oder indirekt schaden. Ausgenommen von der Aktion sind Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche Einrichtungen oder kommunale Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, kommerziell betriebene Unternehmen, Kliniken, städtische und staatliche Einrichtungen. Gibt es hier jedoch gemeinnützige Fördervereine, Förderkreise, Selbsthilfegruppen oder Verbände im Hintergrund, kann an diese wiederum eine Spende erfolgen.

 

Nicht förderbar sind direkte Einrichtungen der Evangelischen und Katholischen Kirche oder sonstiger Freikirchen, ausgenommen, es haben sich eigenständige Fördervereine oder Förderkreise gebildet, die sich für kirchliche und mildtätige Zwecke engagagieren.

 

§ 4 Aufbau der Aktion

Die Dauer der Aktion wird von der ÜWO festgelegt und ist in drei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase, eine Auswahlphase und die Bekanntgabe der Begünstigten.

 

Die Spenden werden von der ÜWO ausgelobt und in der Anzahl und Höhe nach der Bewerbungsphase bestimmt. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 1.200 Euro.

 

§ 5 Bewerbung

Die Anmeldephase beginnt am 28.01.2021 um 00:00 Uhr und endet am 19.02.2021 um 23:59 Uhr

 

Die Bewerbung erfolgt online über die Homepage der ÜWO oder mit Abgabe des ausgefüllten Bewerbungsformulars. Die Homepage ist unter www.uewo-oberzent.de erreichbar. Das Bewerbungsformular kann entweder bei der Anschrift der ÜWO, Königsberger Str. 8, 64760 Oberzent, eingeworfen oder per Foto an die Rufnummer 004915738299464 gesendet werden. Im Bewerbungsformular muss der Einreichende die Daten des Begünstigten sowie die Kontaktdaten des Einreichenden angeben. Zusätzlich ist eine Kurzbeschreibung des Projekts, mit dem der Einreichende den Begünstigten an der Aktion vorschlägt, zu verfassen.

 

§ 6 Prüfung und Auswahl der Begünstigten

In der Zeit vom 20. bis 21.02.2021 werden die Bewerbungen gesichtet und, sofern sie den Teilnahmebedingungen entsprechen, für die Auswahlphase berücksichtigt.

 

§ 7 Prüfung und Auswahl der Begünstigten

In der Zeit vom 22. bis 25.02.2021 werden die Bewerbungen von der ÜWO ausgewertet und die Begünstigten festgelegt.

 

§ 8 Bekanntgabe der Spendenempfänger

Am 26.02.2021 werden die Begünstigten der Aktion bekanntgegeben und benachrichtig. 

 

§ 9 Ausschlussgründe für Einreichende und Begünstigte vom Wettbewerb

Einreichende oder Begünstigte, die die Teilnahmebedingungen unter §2 und §3 nicht erfüllen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

 

Einreichende oder Begünstigte, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.

 

Die ÜWO ist berechtigt, Einreichende oder Begünstigte, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen, von der Aktion auszuschließen.

 

Die ÜWO ist berechtigt ein Projekt von der Aktion sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation der Aktion. Dies kann ggf. die Aberkennung einer Spende zur Folge haben.

  

§ 10 Verschiebung der Aktion

Die ÜWO behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die ÜWO insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einen Einreichenden, Begünstigten oder eines Projekts verursacht wird, kann die ÜWO von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 10 Haftung

Die ÜWO wird mit der Aushändigung der Spenden von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

 

Die ÜWO haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

 

§ 11 Datenschutz

Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.

 

Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch eine Anfrage an die Adresse der ÜWO, Königsberger Str. 8, 64760 Oberzent, oder eine E-Mail an die Adresse kontakt@uewo-oberzent.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber der ÜWO an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse kontakt@uewo-oberzent.de widerrufen werden.

 

§ 12 Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO

Im Rahmen der Bewerbung können von Ihnen Texte und Bilder zu dem Projekt eingereicht werden. Die Verarbeitung Ihrer oben genannten personenbezogenen Daten dient dazu, das soziale Engagement der ÜWO darzustellen. Die oben genannten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet und können gegebenenfalls auch bearbeitet und verändert werden. Diese können in Form von Printwerbung als auch im Internet auf der Homepage www.uewo-oberzent.de und den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Youtube, etc.) verwendet werden. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leitet der Teilnehmer keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber dem Verantwortlichen zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung, nicht berührt.

§ 13 Sonstiges

Die Sieger der Aktion können namentlich und/oder mit Bild von der ÜWO veröffentlicht werden.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

 

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

 

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

 

Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung der Aktion:

 

Überparteiliche Wählergemeinschaft Oberzent

Königsberger Str. 8

64760 Oberzent